Lech-Wałęsa-Flughafen Gdańsk

Flughafengebühr

Gebühr für die bedienung von behinderten und personen mit eingeschränkter mobilität

  1. Die Gebühr für die Bedienung von Personen mit Behinderungen und mit eingeschränkter Mobilität wird für jeden abfliegenden Passagier erhoben
  2. Die in Punkt 1 genannte Gebühr beträgt 1,06 PLN (ab dem 1. September 2022) ab dem 1. Januar 2024 beträgt die Gebühr 1,14 PLN.
  3. Die in Punkt VI.2. genannte Gebühr gilt nicht für:
    • Transitpassagiere,
    • Kinder bis 2 Jahre, die nicht berechtigt sind, einen Passagiersitz im Flugzeug einzunehmen.

Zentralisierte infrastruktur am Lech Aałęsa Flughafen Danzig

  1. Einheitliches Abfertigungssystem für Passagiere und Gepäck inkl. Ausstattung, bestehend aus:
    • Check-in-Schalter,
    • Check-in-Schalter für übergroßes Gepäck
    • Passagierabfertigungsschalter (Gate).
  2. Gepäcksystem, bestehend aus:
    • Gepäcktransport- und –kontrollsystem,
    • Gepäckaufgabestationen im Abflugbereich,
    • Förderbänder für die Gepäckausgabe im Ankunftbereich,
  3. Einrichtungen zur Trinkwasserversorgung und Abwasserableitung.
  4. Enteisungsvorfeld für Flugzeuge.
  5. Flughafeninformationssystem: Abflüge und Gepäckausgabe.
  6. Fluggastbrücken für den direkten Ein- und Ausstieg der Passagiere in/aus dem Flugzeug.