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Zolldienst

Steuerfreie Waren bei der Einfuhr aus EU-Staaten

Die innergemeinschaftliche Erwerbung von Waren, die der Verbrauchsteuer unterliegen, mit einer auf dem Gebiet eines Mitgliedstaates entrichteten Verbrauchsteuer, die von einer natürlichen Person vorgenommen wird, wenn diese Waren von dieser Person persönlich für den eigenen Bedarf verbracht werden und nicht für gewerbliche Zwecke bestimmt sind, ist von der Verbrauchsteuer befreit.

Die innergemeinschaftliche Erwerbung von Flüssigkeit für elektronische Zigaretten oder Novelties durch eine natürliche Person ist von der Verbrauchsteuer befreit, wenn diese Waren von dieser Person persönlich für den eigenen Gebrauch und nicht für gewerbliche Zwecke befördert werden.

Bei der Feststellung des Handelszwecks der innergemeinschaftlich erworbenen Waren wird Folgendes berücksichtigt:

  1. Menge an verbrauchsteuerpflichtigen Waren;
  2. Handelsstatus der natürlichen Person, die innergemeinschaftlich verbrauchsteuerpflichtige Waren erwirbt;
  3. Ort, an dem die Waren mit Verbrauchsteuer platziert sind, oder, im Zweifelsfall, Transportart;
  4. jeden Beleg, der sich auf Waren mit Verbrauchsteuer bezieht;
  5. Art der verbrauchsteuerpflichtigen Waren.

Mengenvorschriften für Tabakerzeugnisse, alkoholische Getränke, E-Zigarettenflüssigkeit und Novel-Produkte, die nicht auf einen kommerziellen Zweck hinweisen

Für Tabakerzeugnisse Mengen, die … nicht überschreiten:

  • Zigaretten - 800 Stück
  • Zigarren (Zigarren mit einem Gewicht von nicht mehr als 3 Gramm/Stück) - 400 Stück
  • Zigarren – 200 Stück
  • Rauchertabak - 1 Kilogramm

Für alkoholische Getränke Mengen, die … nicht überschreiten:

  • Ethylalkohol – 10 Liter
  • Wein und fermentierte Getränke – 90 Liter, davon Schaumwein – 60 Liter
  • Bier - 110 Liter
  • Zwischenprodukte - 20 Liter

Für E-Zigarettenflüssigkeit Mengen von höchstens:

  • 200 Milliliter
  • Für neuartige Erzeugnisse Mengen von höchstens
  • 0,16 Kilogramm

Bedingungen für Kraftstoff und Brennstoff

Der innergemeinschaftliche Erwerb von Energiegütern durch eine natürliche Person in beliebiger Menge, für die die Verbrauchsteuer auf dem Gebiet eines Mitgliedstaats entrichtet wurde, deutet auf einen kommerziellen Zweck dieser Waren hin, wenn diese Waren mit untypischen Transportmitteln transportiert werden.

Als untypische Transportart gelten:

  1. Transport von Kraftstoffen, außer in den vom Fahrzeughersteller fest instalierten Kraftstofftanks aller Kraftfahrzeuge, die Kraftstoff direkt zum Antrieb des Kraftfahrzeugs verwenden können, oder in Kraftfahrzeugen, die für den direkten Einsatz von Gas als Kraftstoff geeignet sind, oder in entsprechenden Reservekanistern (Kanister) mit Kraftstoff, der für den Verbrauch in diesen Fahrzeugen bestimmt ist, in einer Menge von nicht mehr als 10 Litern.
  2. Transport von Brennstoffen auf andere Weise als mit Tanks, die von Unternehmen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit verwendet werden.

Darüber hinaus ist Kraftstoff, der innergemeinschaftlich erworben und für den Transport verwendet wird und in Standardbehältern eingeführt wird, von der Verbrauchsteuer befreit:

  1. Nutzfahrzeuge;
  2. in Behältern mit besonderer Zweckbestimmung installiert;
  3. Luftfahrzeuge oder Wasserfahrzeuge.

Als Standardtank gilt:

  • Tank, der vom Hersteller fest in allen Transportmitteln desselben Typs eingebaut ist und dessen feste Montage eine direkte Nutzung des Kraftstoffs sowohl für den Antrieb als auch gegebenenfalls für den Betrieb des Kühlsystems und anderer Systeme während des Transports ermöglicht.
  • Tank, der vom Hersteller dauerhaft in allen Behältern desselben Typs montiert wurde und dessen dauerhafte Montage eine direkte Nutzung des Kraftstoffs für den Betrieb während des Transports des Kühlsystems und anderer Systeme, mit denen der Behälter für spezielle Zwecke ausgestattet sein kann, ermöglicht.

Ein Kraftfahrzeug im Sinne dieser Richtlinie ist ein Straßenfahrzeug mit Motor, einschließlich Zugmaschinen mit oder ohne Anhänger, das aufgrund seiner Konstruktion oder Ausstattung zum Transport, entgeltlich oder unentgeltlich, von Gütern oder mehr als neun Personen, einschließlich des Fahrers, bestimmt und geeignet ist, sowie jedes andere Straßenfahrzeug mit Sonderzweck, das nicht dem Transport dient.

Ein Behälter für spezielle Zwecke ist ein Behälter, der mit Kühlsystemen, Sauerstoffanlagen, thermischer Isolierung und anderen Systemen ausgestattet ist.

Quelle obiger Informationen: https://www.podatki.gov.pl/clo/informacja-dla-osob-fizycznych/towary-przywozone-przez-podroznych-zwolnione-z-oplat/

Unten finden Sie Musterformulare zur Meldung einer Einfuhr / Ausfuhr ins Ausland von Devisen bzw. inländischen Zahlungsmitteln.